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Satzung des Sprachenrates Saar

1. Aufgaben

Der Sprachenrat Saar ist ein Zusammenschluss von Institutionen, die sich um die Förderung der Fremdsprachen sowie um das Erlernen und die Vermittlung von Sprachkenntnissen in der Region Saar-Lor-Lux bemühen.

Mit seiner Arbeit verfolgt der Sprachenrat Saar insbesondere das Ziel, die Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen im Bereich der Fremdsprachen zu fördern, gemeinsame Initiativen zu entwickeln und diese in die Öffentlichkeit zu tragen.

2. Mitgliedschaft


2.1 Dem Sprachenrat Saar gehören an (Stand 2022):

  • Deutscher Gewerkschaftsbund West
  • Deutsch-Französisches Gymnasium
  • Deutsch-Luxemburgisches Schengen Lyzeum
  • Gesamtverband Moderne Fremdsprachen LV Saar
  • Handwerkskammer des Saarlandes
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
  • Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
  • Landesinstitut für Pädagogik und Medien
  • Ministerium für Bildung und Kultur
  • Universität des Saarlandes
  • Verband der Volkshochschulen des Saarlandes e.V.
  • Vereinigung der saarländischen Unternehmensverbände e.V.


2.2 Gäste

Der Sprachenrat Saar kann zur Teilnahme an einzelnen Sitzungen und Projekten Gäste hinzuziehen.


2.3 Zusammensetzung des Sprachenrates Saar

Die Zusammensetzung des Sprachenrates Saar ist in Ziffer 2.1 festgelegt. Der Sprachenrat Saar kann, wenn dies im Sinne der in Ziffer 1 formulierten Aufgabe des Sprachenrates Saar ist und er dies einstimmig beschließt, in begrenzter Anzahl Vertreter von Institutionen zu dauernder Mitarbeit hinzuwählen, die in der Region ansässig sind und zentral für die Bundesrepublik Deutschland überregionale Aufgaben im Sinne der Ziffer 1 wahrnehmen.

3. Organe

3.1 Vollversammlung

Der Sprachenrat Saar fasst seine Beschlüsse in Vollversammlungen, die in der Regel viermal pro Jahr stattfinden.

Jedes Mitglied hat im Sprachenrat eine Stimme (s. Ziffer 2.1).

Der Sprachenrat Saar fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.

3.2 Vorstand

Der Sprachenrat Saar wählt aus dem Kreis der Vertreter seiner Mitglieder für zwei Jahre eine/n 1. Vorsitzende/n und zwei gleichberechtigte vertreter/innen; diese drei Personen bilden zusammen den Vorstand des Sprachenrates Saar. Wiederwahl ist zulässig.

Die/der 1. Vorsitzende und ihre/seine Vertreter/innen vertretten den Sprachenrat Saar nach außen, führt die Geschäfte nach Maßgabe der Vollversammlung, lädt mit achttägiger Frist zu den Sitzungen ein, leitet die Sitzungen, ist für die Ausführung der Beschlüsse des Sprachenrates verantwortlich und erstattet am Ende eines jeden Jahres dem Sprachenrat Saar einen Bericht.

3.3 Kommissionen

Der Sprachenrat Saar kann zur Übernahme begrenzter und definierter Aufgaben Kommissionen einsetzen, die ihm zuarbeiten.

4. Haushalt

4.1 Haushaltssicherung

Das Ministerium für Bildung stellt die personelle und sachliche Arbeit des Sprachenrates sicher.

Die Mitglieder engagieren sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Realisierung der beschlossenen Projekte und Arbeitsvorhaben.

4.2 Aufstellung des Haushaltsplans

Der Sprachenrat Saar erstellt für das jeweils nächste Haushaltsjahr einen Haushaltsplan, der sich zweckentsprechend an den Aufgaben und Arbeitsvorhaben des Sprachenrates Saar orientiert.

Der Haushaltsplan und eventuelle Änderungen müssen beschlossen werden.